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Smart ist eine Stadt, wenn sie es schafft, die Akteur*innen und Technologien über einen intelligenten Prozess zu verbinden und so die Lebens- und Umweltqualität zu verbessern, einen besseren Service zu ermöglichen sowie den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Die Stadt Dortmund hat zwölf Handlungsfelder auf dem Weg zur smarten Stadt definiert: Daten & Plattformen, Zusammenleben & Mitmachen, Trends, Forschung & Entwicklung, Sicherheit & Vertrauen, Raum & Infrastruktur, Intelligente Mobilität, Wirtschaft, Handel & Tourismus, Bildung, Kultur & Freizeit, Bauen & Wohnen, Energie & Umwelt, Gesundheit & Soziales sowie Digitale Verwaltung.
Die Projekte, die den einzelnen Handlungsfeldern zugeordnet sind, befinden sich entweder in der Planungsphase oder bereits in der Umsetzung. So wird Dortmund Schritt für Schritt zu einer smarten Stadt.
Die Projekte im Überblick finden Sie hier.
Dortmund und Schwerte sind eine im Rahmen der „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geförderte Smart City Modellregion inmitten von Nordrhein-Westfalen. Unter dem Projektnamen „DOS2030 – Digital Operating System Dortmund Schwerte“ verfolgen beide Städte die gemeinsamen Ziele, die Nachhaltigkeit in den Städten zu verbessern sowie durch die Erhöhung der Lebensqualität die Standortattraktivität zu steigern.
Mit der Rahmenstrategie liegt eine umfassende Bestandsaufnahme über den Stand der Digitalisierung in Dortmund und Schwerte vor. Diese bildet einen konkreten Fahrplan für die digitale Zukunft beider Städte ab und übermittelt das Leitbild von DOS 2030 in Visionen, Leitlinien, Handlungsfeldern und Maßnahmen. Anhand dieser Struktur werden sowohl die Ziele als auch der entstehende Mehrwert der Smart Cities Dortmund und Schwerte transparent und damit greifbar.
Die Strategie zum Download finden Sie hier.
Bürger*innen in Dortmund werden mehrere aktive Mitwirkungsmöglichkeiten geboten wie zum Beispiel die Option, Anregungen und Ideen rund zur Smart City über ein Kontaktformular zu äußern. Außerdem finden regelmäßig Veranstaltungen, wie zum Beispiel das „Smart City MEETUP“, statt, um den Austausch zwischen Bürger*innen und Akteur*innen zu ermöglichen.
Den Überblick über alle Mitwirkungsangebote finden Sie hier.
Alle Veranstaltungen finden Sie hier.
Die Städte Dortmund und Schwerte vernetzen verschiedene Akteur*innen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung, um Transparenz hinsichtlich der Angebote zu schaffen. Zentrum und Knotenpunkt bildet das Projektteam DOS 2030, bestehend aus dem CIIO der Stadt Dortmund und der Stabsstelle Digitalisierung der Stadt Schwerte, das den Gesamtprozess koordiniert und zwischen den Partner*innen vermittelt.
Eine Anmeldung zum Newsletter folgt in Kürze.
Die Stadt Dortmund ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung. Sie folgt damit Art.3 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Stand dieser Erklärung: April 2023
Diese Erklärung gilt für die Domain smartcity.dortmund.de.
Die im Geltungsbereich genannte Webseite ist teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.
Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von smartcity.dortmund.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:
Stadt Dortmund
Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
1/GBII – Richtlinien der Stadtpolitik / CIIO
Digitale Großstadt
Südwall 21-23
44137 Dortmund
E-Mail: smartcity@dortmund.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beantworten.
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstrasse 53
10117 Berlin
030 18527-2805
030 18527-2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
schlichtungsstelle-bgg.de
So erreichen Sie uns:
Stadt Dortmund
Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
FB1/GBII – Richtlinien der Stadtpolitik / CIIO
Südwall 21-23
44137 Dortmund
E-Mail: smartcity@dortmund.de
Telefon: 0231 50-16695
www.smartcity.dortmund.de
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